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Fördermittel für Engagementförderung

Die neu eingerichtete Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ihre Arbeit aufgenommen und einen ersten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen mit dem Ziel, Engagement und Ehrenamt auch in Zeiten von Corona zu stärken, veröffentlicht.

Diese Informationen könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen von Interesse sein, die ihre ehrenamtliche Arbeit und die dafür notwendigen Strukturen wiederaufbauen, aufrechterhalten oder einem Mitgliederschwund entgegenwirken möchten.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde im Juni 2020 als gemeinsames Vorhaben verschiedener Bundesministerien gegründet. Sie arbeitet als bundesweite Anlaufstelle, die ehrenamtlich Engagierte unterstützt und hat zum Ziel, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken. Es handelt sich in diesem Fall also nicht um EU-Mittel, sondern um eine Förderung aus Bundesmitteln.

Mit diesem Aufruf soll erstens insbesondere die Grundvoraussetzung für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft erhöht und die digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement gestärkt werden. Zweitens sollen die Mittel für Qualifizierung und Beratung, zur Förderung von Innovationen und dem Schaffen und Aufrechterhalten von Angeboten in Zeiten der Corona-Pandemie insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Gebieten eingesetzt werden. Der dritte Förderbereich zielt auf innovative Formen der Nachwuchsgewinnung ab. Insbesondere Kinder und Jugendliche wie auch Seniorinnen und Senioren sollen an Ehrenamts- und Engagementstrukturen herangeführt werden. Gleichzeitig sollen ehrenamtlich strukturierte Organisationen und Vereine für diese Gruppen Freizeit- und Betreuungsangebote auf den Weg bringen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft

  • Sachausgaben, Hardware (insbesondere PC-Ausstattung, Tablets, Smartphones, Webcam und Zubehör) und Software zur Verbesserung interner Prozesse sowie der Kommunikation, um in Krisenzeiten schnell reagieren zu können
  • Honorare und Entgelte insbesondere für Programmierung und Design sowie Personalkosten zur Verbesserung der internen Prozesse und der Gewinnung neuer Engagierter
  • Begleitende Qualifizierungsangebote und Unterstützungsmaßnahmen, unter anderem um den Umgang mit modernen Technologien zu erlernen
  • Verwaltungskostenpauschale

Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen

  • Fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsdienstleistungen für Engagierte und ehrenamtlich Tätige
  • Vorhabenbezogene Personalausgaben
  • Sachausgaben und Aufwendungsersatz
  • Verwaltungskostenpauschale

Nachwuchsgewinnung

  • Sachausgaben und Aufwendungsersatz auch zur Durchführung von Wochenend- und Freizeitangeboten wie z.B. Feriencamps
  • Vorhabenbezogene Personalausgaben
  • Verwaltungskostenpauschale

 

Förderhöhe

Die maximale Fördersumme von 100.000€ gilt für Einrichtungen, die in der eigenen Organisation Maßnahmen durchführen möchten. Die Förderquote beträgt in diesen Fällen 80%, die anderen 20% müssen aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Bis zu einer Förderung von 5.000€ beträgt die Förderquote 90%.

Maximal 1.500.000€ können beantragt werden, um diese Mittel an Dritte weiter zu geben, die ebenfalls den Zuwendungskriterien entsprechen. Die weiter gegebene Summe beträgt jeweils maximal 10.000€.

In Härtefällen - wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Eigenmittel aufgebracht werden können - kann die Stiftung eine Vollfinanzierung von 100% der förderfähigen Kosten gewähren.

 

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Förderfähig sind öffentliche und gemeinnützige private juristische Personen und ihre Zusammenschlüsse.

Beantragte Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Anträge sollen so bald wie möglich, bis spätestens 1. November 2020, per Post bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt eingereicht werden. Die Anträge werden einzeln und in der zeitlichen Folge ihres Eingangs bearbeitet.

Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Erlass des Zuwendungsbescheides und endet spätestens am 31. Dezember 2020. Die Mittel müssen bis spätestens 15. Dezember abgerufen sein, ansonsten verfallen sie. Nach ihrer Auszahlung sind die Mittel zweckgerecht innerhalb von 6 Wochen zu verwenden. Spätestens bis zum 30. Juni 2020 ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel zu erbringen.

 

Detailliertere Informationen zu diesem Aufruf finden Sie in der Förderrichtlinie unter diesem Link.

Weitere Informationen einschließlich des Antragsformulars finden Sie unter dieser Adresse

 

Quelle „FörderInfo Aktuell“ der EKD