KirchenvorsteherIn


Worum geht es?
Alle Kirchengemeinden werden von einem Vorstand geleitet. Zum Vorstand gehören mindestens 4 gewählte Personen aus der Gemeinde und die Pfarrer*in, welche die Gemeinde in gemeinsamer Verantwortung leiten. Der Vorstand übernimmt alle anfallenden Aufgaben, er

  • verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes
  • berät Konzeptionen z.B. von Kinder- und Jugendarbeit
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung
  • vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit
  • gestaltet den kirchlichen Haushalt
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit
  • und mehr.

Was sind die Voraussetzungen?
Sie sind getauft, haben das 18. Lebensjahr vollendet, wollen Glauben und Liebe wachsen lassen, haben einige Erfahrungen mit Kirche, achten die Regelwerke der Kirche, würden ihr Kirchenvorsteheramt an der frohen Botschaft Gottes ausrichten und bringen Zeit und Energie mit, dann haben Sie gute Voraussetzungen für eine Wahl oder Berufung.
Zeitumfang: Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre. Einmal im Monat findet in der Regel eine Sitzung statt. Dazu kommen evtl. Kirchendienste im Gottesdienst, Ausschüsse und Delegationen, z.B. in die Synode des Kirchenkreises.


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