Darf man einem Ehrenamtlichen eigentlich „kündigen“?

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Ja, wenn es nicht anders geht und mit viel Fingerspitzengefühl.
Gerade in Kirchengemeinden ist der Engagement-Ort gleichzeitig Heimat für den/die Ehrenamtliche, und ein solcher Abschied im Konflikt wiegt besonders schwer.

Gründe für eine solche einseitige Trennung können sein:

• massives Fehlverhalten = sich etwas Schwerwiegendes zuschulden kommen lassen
• mangelnde Kompetenz = das Engagement fehlerhaft oder zum Nachteil der Adressaten
   auszuüben 
• konträre Wertvorstellungen, die nicht mit den christlichen Werten vereinbar sind =
   z.B. Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit
• last but not least können auch persönliche Differenzen ein Grund sein – wenn sie so
   eskaliert sind, dass sie eine Gruppe sprengen oder die Zusammenarbeit auf lange Sicht vergiften.
 

Wie gehe ich vor?

Darauf gibt das Praxishandbuch Ehrenamtskoordination* der Caritas gute Tipps und empfiehlt, das Trennungsgespräch nicht aufzuschieben und sich gründlich auf das Trennungsgespräch vorzubereiten.

  • Sich sorgfältig vergewissern, dass die Trennung wirklich nötig ist, die Gründe nochmal prüfen – stimmt meine Wahrnehmung?
  • festlegen, welche zwei(!) Personen das Trennungsgespräch führen
    überlegen, wie man das Gespräch eröffnet und dann nicht um den heißen Brei herumreden
    die Gründe für die Trennung klar benennen. Kritikpunkte nicht relativieren und gleichzeitig das, was gut war, würdigen
  • klar und sachlich bleiben: wenn es nichts mehr zu diskutieren gibt, das auch nicht tun. Und nicht verletzend werden.
  • wenn die Situation es zulässt, andere Perspektiven überlegen oder Hilfe bei der Suche nach einem anderen Engagementfeld anbieten.


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* Caritas in NRW (Hrsg.): win-win für alle! Praxishandbuch Ehrenamtskoordination. Münster 2013.