Straffälligenhilfe


Worum geht es?

Die Mitglieder des Kirchlichen Arbeitskreises Straffälligenhilfe sind ehrenamtlich als Gruppenleiter in der JVA Kassel I tätig. Gruppenangebote sind Gesprächsgruppen der Kirchen, Kunst-, Politik-, Literatur-, Sprachgruppen je nach persönlicher Neigung.
Die Gruppen finden wöchentlich am frühen Abend (17:30 – 19:45 Uhr) statt. Weitere Möglichkeiten sind Einzelbetreuung von Gefangenen in Form von regelmäßigen Besuchen, Briefkontakt, Begleitung bei Ausgängen.

Was sind die Voraussetzungen?
Der Justizvollzug ist ein gesellschaftlicher Randbereich, in dem Ehrenamtliche durchaus auch skeptische Reaktionen ihrer Umgebung erfahren. Der Ehrenamtliche muss volljährig sein, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und es darf kein anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren bestehen.
Wichtig sind psychische Belastbarkeit und eine gefestigte Persönlichkeit, Verschwiegenheit, Geduld und Toleranz sowie Konfliktfähigkeit, außerdem Loyalität gegenüber den rechtlichen Bestimmungen des Justizvollzugs und der Justizvollzugsanstalt mit ihren Bediensteten. Eine verlässliche Ausübung der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Jahre) ist sinnvoll. Ein klares Rollenverständnis erleichtert den Umgang miteinander und beugt Erpressbarkeit oder Regelverstößen vor.


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