Merkblatt Versicherungsschutz

Zum Weitergeben an die Ehrenamtlichen

Schon seit langem hat unsere Landeskirche mit Sammelversicherungen dafür Sorge getragen, dass ehrenamtliche Mitarbeiter/innen während ihres Engagements versichert sind. Wir haben jetzt noch einmal die wichtigsten Punkte in einem Merkblatt zusammengefasst. Das können Sie Ihren Freiwilligen schon beim Erstgespräch aushändigen und so zeigen, dass auch Sie an den "Fall des Falles" gedacht haben.

Übrigens: Wenn tatsächlich einem/r Ihrer Ehrenamtlichen etwas zustößt, müssen Sie schriftlich bestätigen, dass er/sie im Auftrag Ihrer Kirchengemeinde, Ihres Kirchenkreises oder einer der dazu gehörenden Einrichtung (z.B. kirchliche Kita) tätig war. Wenden Sie sich bei Fragen, Informationsbedarf sowie im Schadensfall an Ihr Kirchenkreisamt. Dort gibt es eine/n zuständige/n Ansprechpartner/in, der/die Ihnen auf jeden Fall weiterhilft.

Achtung: Diakonische Einrichtungen haben zum Teil eigene Versicherungen abgeschlossen. Informieren Sie sich vorab!